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Das Internationale Presse Institut (IPI) ist über die Freilassung des „Die Welt“ Korrespondenten Deniz Yücel gegen Kaution sehr erfreut, nachdem er ein Jahr in Untersuchungshaft alleine in einer Gefängniszelle verbringen musste. Dennoch möchte IPI anmerken, dass ein endgültiger Freispruch überfällig ist, da der Fall Yücel nur einer von vielen Fällen in der Türkei ist, wo ein Journalist ohne Verhandlung oder Beweise festgenommen wurde.

Yücel wurde am 14.02.2017 in einer Polizeistation in Istanbul festgenommen, nachdem er aufgrund von Ermittlungen seitens der Polizei zur Station einberufen wurde. Er wollte sich der Polizei stellen, um Missverständnisse aufzuklären. Die Begründung seiner Festnahme war “Hetzte und Anstiftung zur Feindseligkeit“ und “das Verbreiten von Propaganda und falschen Nachrichten“ durch seine Artikel für „Die Welt“ und durch seine Berichte über die gehackten Emails des Energieministers Berat Albayrak.

Deniz Yücel wurde heute Nachmittag nach einer Gerichtsentscheidung gegen Kaution freigelassen. Laut „Deutsche Welle“ bestätigte der deutsche Aussenminister, dass Yücels Freilassung nicht durch ein Deal zwischen beiden Staaten entstanden ist.

Denis Yücel, dessen endgültiger Freispruch noch ausfällig ist, steht nicht unter Ausreiseverbot und darf daher die Türkei verlassen.

Der türkische Premierminister Binali Yildirim wies gestern vor seinem Gespräch mit der deutschen Kanzlerin Angel Merkel auf die positive Entwicklung bezüglich des Falles Yücel hin. Es wird berichtet, dass Yücels Anklage heute fertiggestellt wird und ihm diese zwischen 4 und 18 Jahre Haft einbringen könnte.

Yücels Redakteur bei „Die Welt”, Daniel-Dylan Böhmer, sprach mit IPI letzten Dienstag und sagte:
„Wir sind uns sicher, dass Deniz sich selbst verteidigen kann, wenn es zu einer fairen Anklage kommt, und er dann freigesprochen wird.“

Als Beweise gegen Yücel wurden mehrere Artikel gewertet, die er bei „Die Welt“ veröffentlichte und außenpolitische Operationen der Türkei in Syrien kritisierten. Obwohl diese Artikel mehr als 2 Jahre alt sind, nicht dem türkischen Pressegesetz unterliegen und daher nicht gegen einen Journalisten verwendet werden können, wurde er in Einzelhaft genommen. Die Verhältnisse können laut seinem Rechtsanwalt Veysel Ok als “unmenschlich und erniedrigend“ beschrieben werden. Laut Anwalt Ok wurden auch seine Rechte gemäß Artikel 3 der Europäschen Menschenrechtskonvention verletzt.

Yücels Team brachte seinen Fall zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, da die Artikel 3,5,6 und 10 verletzt wurden. Und obwohl sein Fall höchste Priorität hatte, wurde bis heute noch kein Urteil ausgesprochen.

IPI fordert von den Mitgliedstaaten des Gerichts beharrlich die Freilassung aller in der Türkei gefangenen Journalisten zu verlangen und damit Verbesserungen im Bereich Medien und Meinungsfreiheit in dieser kritischen Zeit zu erzielen.